Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Übergabe des Gerätes, Mängelrügen und Haftung
a) Der Vermieter hat das Gerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zum Versand zu bringen oder zur Abholung bereitzustellen. Dem Mieter steht es frei, das
Gerät rechtzeitig vor Absendung/Abholung zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Mieter.
b) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Gebrauch des Gerätes sowie durch Personal des Mieters entstehen.
§ 2 Nebenkosten
Die Miete versteht sich ohne Gestellung von Schmier- und Betriebsstoffen, sowie Personal.
§ 3 Unterhaltungspflicht des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
a) das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen
b) für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes sorge zu tragen
c) notwendige Instandsetzungsarbeiten, auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht worden sind, sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original -
Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen.
§ 4 Beendigung der Mietzeit
a) Die Mietzeit endet frühestens an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand
durch den Mieter an den Vermieter zurückgegeben wird.
b) Wird der Mietgegenstand vom Mieter früher als vereinbart zurückgegeben, ist der Mieter trotzdem zur Zahlung der Gesamtmietzeit verpflichtet. Der Anspruch auf eine
Gutschrift besteht nicht.
§ 5 Rücklieferung des Gerätes
a) Der Mieter hat das Gerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand, sowie vollgetankt zurückzuliefern. Die Reinigung / Betankung und Schlussinstandsetzung
hat er auf seine Kosten vor Rücklieferung vorzunehmen oder vernehmen zu lassen.
b) Wird das Gerät verspätet zurückgeliefert oder die Schlussinstandsetzung und Reinigung / Betankung vor Rücklieferung unterlassen, so kann der Vermieter vom Mieter
Ersatz des nachweislich enstandenen Schadens verlangen. Für eine nicht erbrachte Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 35,00 € berechnet.
Betankungen werden dem Mieter mit 2,50 € pro Lieter berechnet.
§ 6 Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
a) Der Mieter darf das Gerät einem Dritten weder weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.
b) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich
Anzeige zu erstatten.
§ 7 Kündigung
a) Der Mietvertrag ist für beide Parteien vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer grundsätzlich unkündbar.
b) Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag ohne Einhalt einer Frist zu beenden:
- wenn nach Vertragsabschluss dem Vermieter bekannt wird, dass Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Mieters bestehen
- in Fällen von Verstößen gegen §3 Ziff. 1
§ 8 Sonstige Bestimmungen
a) Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
c) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit Gegenforderungen stehen dem Mieter nicht zu.
§ 9 Maschinenbruchversicherung (Nur Minibagger)
Für eine zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbarten Maschinenbruchversicherung, gelten die bei dem Vermieter einzusehenden Versicherungsbedingungen des
zwischen dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft bestehenden Versicherungsvertrages.
§ 10 Maschinen mit Betriebsstundenzähler
Für Maschinen mit Betriebsstundenzähler liegt eine tägliche Nutzung von 8 Betriebsstunden, bzw. wöchentlich 40 Betriebsstunden zu Grunde. Sollten die Betriebsstunden
überschritten werden, werden pro Stunde 20,00 € in Rechnung gestellt